Alle Grundstückseigentümer und Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sind aufgefordert in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (sog. Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Erklärung elektronisch abzugeben, besteht die Möglichkeit ein entsprechendes Formular in Papierform anzufordern. Dazu wenden Sie sich bitte telefonisch an das Finanzamt Meißen unter der Telefonnummer: 03521 718-1100.

Den Kommunen werden leider keine entsprechenden Formulare - wie Sie es von der Einkommensteuererklärung kennen - zur Verfügung gestellt.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeinde Thiendorf

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