Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG
Flächennutzungsplan Gemeinde Thiendorf
Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat am 07.10.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplans Gemeinde Thiendorf i.d.F. vom 27.08.2020 und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans Gemeinde Thiendorf i.d.F. vom 27.08.2020 liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Thiendorf wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
- November 2020 bis 04. Dezember 2020
in der Gemeindeverwaltung Thiendorf,
Kamenzer Straße 25, 01561 Thiendorf
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag9:00 - 12:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch9:00 - 12:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)
Donnerstag9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag9:00 - 12:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)
Parallel dazu können die Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen und im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hinweis:
Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035248/8400. oder per E-Mail an post@thiendorf.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035248/8400. erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse post@thiendorf.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- der Landschaftsplan Gemeinde Thiendorf in der Fassung vom 27.08.2020 bestehend aus dem Landschaftsplan mit Erläuterungsbericht, Potenzialkarten zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung sowie Klima und der Strategischen Umweltprüfung zum Landschaftsplan. Der Landschaftsplan stellt die ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung dar und beinhaltet Maßnahmenvorschläge zur Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
- der Umweltbericht nach § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung, dieser wurde im Ergebnis der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet und den Entwurfsunterlagen beigefügt. Er beinhaltet die Bewertung der vorgeschlagenen Bauentwicklungsflächen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
- Stellungnahme des Landratsamtes vom 15.02.2018, insbesondere der Unteren Wasserbehörde, der Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 06.02.2018, des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Stellungnahme vom 30.04.2018 und der Landestalsperrenverwaltung vom 01.02.2018 mit den Schwerpunktthemen Trinkwasserschutz und Hochwasserschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom 07.02.2018 mit Einwänden gegen die Wohnbaufläche Am Rittergut Tauscha aus Gründen des Denkmalschutzes
- Stellungnahme der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens vom 07.02.2018 (für Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. und Grüne Liga e.V.) mit allgemeinen Anmerkungen zu Kompensationsmaßnahmen
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit den Schwerpunkten Lärmschutz, Naturschutz, Wegenetz sowie der Ablehnung weiterer Versiegelung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zugunsten von Gewerbeflächen und Ablehnung einzelner Aufforstungsflächen
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.02.2018 mit Hinweisen: Geologie
- Anlagensicherheit / Störfallvorsorge
- vorsorgenden Radonschutz
Thiendorf, den 19.10.2020.
Dirk Mocker
Bürgermeister




