Der vom Gemeinderat Thiendorf am 09.09.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Siedlung an der alten MTS" in der Planfassung vom 19.12. 2019 mit redaktionellen Änderungen vom 24.04. 2020 wurde gemäß § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 29.09. 2020 , Az.: 621.416-3806/2020-59092/2020 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan „Siedlung an der alten MTS" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Planzeichnung zur Satzung vom 19.12.2019, redaktionell ergänzt am 24.04.2020.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Auf Grund der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen. Deshalb wird um vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme gebeten.
Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Mocker
Bürgermeister

